Ärztlich Verordnete Behandlungen

In Österreich dürfen Heilbehandlungen an „Kranken“ nur auf ärztliche Verordnung (ausgestellt von Hausarzt/Hausärztin oder Facharzt/Fachärztin) durchgeführt werden.
Bitte nimm die Verordnung zum ersten Termin mit!

Du hast die Möglichkeit die absolvierten Einheiten nach Abschluss der letzten Sitzung bei Deiner Krankenkasse (zum Teil) rückerstatten zu lassen (Tarifblatt hier).
Meist ist dafür eine Bewilligung vor dem ersten Termin nötig.
Bitte erkundige Dich direkt bei Deiner Krankenkasse.

Zusatzversicherungen übernehmen, je nach Vertrag, 80% – 100% der Leistungen.
Du kannst dies in Deinem persönlichen Vertrag nachlesen.

 

Wenn Du gesund bist und „nur“ zur Vorsorge- oder Wohlfühlbehandlung möchtest benötigst Du keine Verordnung.